Der Gemeindrat von Steinhausen hat beschlossen, die Wahl des stellvertretenden Friedensrichters auf den 27. September 2020 festzusetzen, ohne den Ausgang der Wahlbeschwerde der PARAT abzuwarten.
Stefan Thöni sagt dazu: «Ich kann mir das nur so erklären, dass der Gemeinderat schon vorher erfahren hat, wie die Wahlbeschwerde ausgehen wird, während der formelle Entscheid verzögert wird, bis Tatsachen geschaffen wurden. Dazu passt auch, dass die Beschwerde trotz der offensichtlich drängenden Terminfrage nicht dringlich behandelt und sogar die in dringenden Fällen übliche Vorabzustellung von Schreiben per E-Mail verweigert wird.»
Wahlbeschwerde hat die PARAT am 4. Mai 2020 eingelegt, weil der Gemeinderat Steinhausen trotz der angekündigter Lockerungen keine Anstalten machte, die Wahl so rasch als möglich anzusetzen und damit die gesetzliche Frist von vier Monaten seit freiwerden des Sitzes immer weiter überzog. Damit besteht die Gefahr, dass die Wahl im Jahr 2020 aufgrund der im Herbst zu erwartenden zweiten Corona-Welle gar nicht mehr stattfinden kann.
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